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Schwale GroupImmobilien · Norddeutschland

Verkaufen

Geerbte Immobilie verkaufen

Sie haben ein Mehrfamilienhaus oder ein Wohn- und Geschäftshaus geerbt und möchten es nicht selbst bewirtschaften? Hier finden Sie die wichtigsten Schritte – und einen Käufer, der direkt entscheidet.

Erst das Grundbuch, dann der Verkauf

Mit dem Erbfall gehen Eigentum und laufende Mietverträge auf die Erben über. Damit die Erben die Immobilie verkaufen können, muss in der Regel das Grundbuch berichtigt werden. Dafür verlangt das Grundbuchamt einen Erbnachweis, meist einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Der Kaufvertrag wird – wie jeder Immobilienkauf in Deutschland – notariell beurkundet. Der Notar kann die nötigen Schritte koordinieren.

Mehrere Erben: gemeinsam entscheiden

Gehört die Immobilie einer Erbengemeinschaft, können die Erben nur gemeinsam über sie verfügen (§ 2040 BGB). Für einen Verkauf müssen also alle Miterben zustimmen. Ein Käufer mit einem klaren Angebot und einem überschaubaren Ablauf kann helfen, eine Einigung zu finden.

Was Sie für ein erstes Gespräch brauchen

  • Ort und Art der Immobilie
  • Soweit bekannt: Zahl der Einheiten, Wohnfläche und aktuelle Mieteinnahmen
  • Vorhandene Unterlagen wie Grundbuchauszug, Mietverträge oder Energieausweis
  • Einen Ansprechpartner für die Erbengemeinschaft

Steuern und Fristen

Erbschaftsteuer und mögliche Steuern auf den Verkaufserlös hängen vom Einzelfall ab. Klären Sie diese Fragen bitte mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie verkaufen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Kann ich eine geerbte Immobilie mit Mietern verkaufen?

Ja. Bestehende Mietverträge gehen beim Verkauf auf den Käufer über. Wir kaufen vermietete Immobilien für den eigenen Bestand.

Die Immobilie ist renovierungsbedürftig. Ist das ein Problem?

Nein. Wir kaufen auch Immobilien mit Sanierungsbedarf oder Leerstand und planen die Modernisierung selbst.

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