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Vermietete Immobilie verkaufen
Ihre Immobilie ist ganz oder teilweise vermietet? Für uns ist das kein Hindernis, sondern die Regel: Wir kaufen vermietete Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser für den eigenen Bestand.
Die Mieter bleiben, die Verträge laufen weiter
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Hauses gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB): Der Käufer tritt mit dem Eigentumsübergang in alle bestehenden Mietverhältnisse ein. Ihre Mieter müssen nicht ausziehen und behalten ihre Verträge mit allen Rechten und Pflichten.
Auch die Mietkautionen gehen auf den Käufer über (§ 566a BGB). Im Kaufvertrag wird festgehalten, wie Kautionen, Mieten und Nebenkosten zum Stichtag der Übergabe abgerechnet werden.
Warum wir vermietete Immobilien kaufen
Wir halten unsere Immobilien langfristig und bewirtschaften sie selbst. Ein vermietetes Haus passt deshalb genau zu dem, was wir suchen – auch mit älteren Mietverträgen, Mieten unter Marktniveau oder einzelnen leerstehenden Einheiten.
Was uns für eine erste Einschätzung hilft
- Ort und Art der Immobilie, Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten
- Die aktuelle monatliche Kaltmiete aller Einheiten – eine ungefähre Angabe reicht
- Wenn vorhanden: eine Mieterliste oder Mietaufstellung (bitte ohne Namen der Mieter)
- Bekannter Leerstand oder Modernisierungsbedarf
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich meine Mieter über den Verkauf informieren?
Die Mietverträge gehen mit dem Eigentumsübergang automatisch auf den Käufer über. Spätestens dann erfahren die Mieter, an wen sie künftig die Miete zahlen. Für Besichtigungen gelten die Regeln des Mietvertrags; sie werden mit den Mietern abgestimmt.
Kaufen Sie auch Häuser mit niedrigen Mieten?
Ja. Mieten unter dem Marktniveau oder ältere Mietverträge sind für uns kein grundsätzliches Ausschlusskriterium.
Muss ich die genauen Mieteinnahmen kennen?
Nein. Für eine erste Einschätzung reicht eine ungefähre Angabe. Die genauen Unterlagen prüfen wir bei weiterem Interesse später.
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